Die Bundesregierung novelliert die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“. Alle Förderanträge, die nach diesem Termin gestellt werden, profitieren von der höheren Förderung. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Anlage seit dem 1. Juli 2014 in Betrieb genommen, aber noch kein Antrag gestellt wurde. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Sonderveröffentlichung des Infodienstes für Regenerative Energie.

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